Aufgrund der wachsenden Anforderungen an Sicherheit durch die Einführung der Payment Services Directive 2 (PSD2) empfiehlt Ihre Sparkasse Ihnen das neue chipTAN-Verfahren. Zukünftig werden daher keine HBCI-DDV-Verträge mehr angeboten. Die benötigten TANs generieren Sie dabei im chipTAN-USB-Verfahren durch Ihre SparkassenCard1 oder eine Banking-Card und einen USB-Kartenleser.
1 Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.
Im Folgenden erfahren Sie, was Sie zur Umstellung des Verfahrens tun müssen, wenn Sie aktuell noch das HBCI-Verfahren beziehungsweise das chipTAN-Verfahren mit einer V-Wertkarte nutzen.
Für die Nutzung des chipTAN-USB-Verfahrens benötigen Sie einen aktuellen Chipkartenleser. Mit folgenden Modellen können Sie dieses Verfahren nutzen:
Folgende Chipkartenleser benötigen eventuell eine Aktualisierung:
Auf folgender Internetseite können Sie die Lesegeräte aktualisieren und bekommen weitere Informationen: www.reiner-sct.com. Falls Sie noch keines der Geräte besitzen, können Sie diese im Shop erwerben.