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FAQ zu Online-Banking mit PIN/TAN

FAQ zu Online-Banking mit PIN/TAN

Per Online-Banking erledigen Sie Ihre Bank­geschäfte einfach und bequem – wann und wo Sie wollen. Entscheiden Sie selbst, wie Sie unser Online-Banking nutzen möchten.

Allgemein

Allgemeine Fragen

Wie kann ich am Online-Banking teilnehmen?

Wenn Sie von uns bisher noch keine Zugangsdaten (Anmeldename und PIN) zum Online-Banking von uns bekommen haben, können Sie diese direkt in einer unserer Geschäftsstellen erhalten oder über das Internet anfordern.

Warum werden nicht alle Konten in der Kontenliste angezeigt?

Im Finanzstatus werden alle Konten aufgeführt, welche Sie bei Einrichtung zum Online-Banking zur Ansicht beauftragt haben. Dabei handelt es sich in der Regel um alle Konten, bei denen Sie Konto-(mit)-inhaber sind. Fehlende Konten können Sie über folgenden Auftrag hinzufügen lassen.


Wenn Sie Konten Dritter (als Verfügungsberechtigte(r) bei Ehepartner-, Unternehmens- oder Vereinskonten)  im Online-Banking verwalten möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in  Verbindung. Wir werden die Unterlagen für Sie vorbereiten und Ihnen zusenden oder in der  gewünschten Geschäftsstelle für Sie hinterlegen. Hier ist die Zustimmung der Kontoinhaber notwendig.

Wie kann ich meine Online-Banking-Sperre aufheben lassen?

Um einem Missbrauch Ihrer persönlichen Legitimationsdaten vorzubeugen, wird der Zugang zu Ihrer Sicherheit unter den folgenden Voraussetzungen gesperrt:

  • Sie haben dreimal Ihre PIN falsch eingegeben.
  • Sie haben dreimal die TAN falsch eingegeben.
  • Sie haben fünfmal keine Eingabe der TAN getätigt.

    Ihre Falsch- oder Nichteingaben addieren sich (auch über mehrere Tage) bis zur Eingabe einer korrekten TAN.

Für die Entsperrung wenden Sie sich bitte an unsere Service-Hotline 03525 5150-2121. Sie erreichen uns Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 19:00 Uhr.

Welche Auswirkungen hat die Sperre des Online-Banking?

Eine Mitteilung über die Sperrung Ihres Kontos im Online-Banking bezieht sich ausschließlich auf die Online-Banking-Anwendung.

Alle Funktionen am Geldautomaten, an den Selbstbedienungs-Terminals, Buchungen auf Ihren Konten wie Daueraufträge oder Lastschriften oder Kartenzahlungen in Geschäften werden davon nicht eingeschränkt.

Für die Entsperrung wenden Sie sich bitte an unsere Service-Hotline 03525 5150-2121. Sie erreichen uns Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 19:00 Uhr.

Wie ändere ich meine PIN?

Bitte melden Sie sich im Online-Banking an. Über die Navigation "Online-Banking" -> "Service" -> "PIN/TAN-Verwaltung" -> "PIN ändern" gelangen Sie zur gewünschten Funktion.

Bitte wählen Sie eine 5- bis 38-stellige PIN, die nur Ihnen bekannt ist und notieren oder speichern Sie diese aus Sicherheitsgründen nicht.

Erlaubte Zeichen zur Vergabe der PIN sind:

  • Kleinbuchstaben von a - z
  • Grossbuchstaben von A - Z
  • Ziffern von 0 - 9
  • Umlaute ä, ö, ü bzw. Ä, Ö, Ü
  • Sonderzeichen ß sowie ! $ % & / ( ) = ? + # , . - :

Bitte geben Sie zweimal die neue PIN ein und klicken Sie bitte auf "Bestätigen". Nach Eingabe der TAN klicken Sie bitte auf "Weiter".

Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie Ihre PIN in regelmäßigen Abständen ändern.

Wie storniere ich eine Online-Banking-Überweisung?

Gebuchte Überweisungen (sind bereits in der Umsatzanzeige sichtbar) können nicht storniert werden. Über Ihre Geschäftsstelle/Ihren Kundenberater kann in diesem Fall ein (kostenpflichtiger*) Überweisungswiderruf beauftragt werden.

Hinweis: Widerrufe bei getätigten Echtzeitüberweisungen sind in der Regel erfolglos.  
Wichtig: Ein Überweisungswiderruf muss das empfangende Kreditinstitut erreichen, bevor der Zahlungsempfänger über die Gutschrift informiert wird.
*Für die Bearbeitung des Widerrufes werden wir Ihnen 15,00 Euro in Rechnung stellen.

Alternativ können Sie sich mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung setzen und um Rücküberweisung des Betrages bitten.
Zahlungen, die zu einem bestimmten Termin erfolgen (terminierte Überweisungen), können Sie im Online-Banking rechtzeitig vor dem Zahlungstermin stornieren. Bitte rufen Sie dazu unter "Online-Banking" -> "Banking" den Punkt "Ausstehende Aufträge" auf. Diese Terminüberweisungen können bis einen Tag vor dem Ausführungstermin bearbeitet oder gelöscht werden.

Kann ich im Online-Banking Lastschriften zurückgeben?

Bei SEPA-Lastschriften haben Sie die Möglichkeit innerhalb von acht Wochen nach Buchungsdatum zu widersprechen.
Dies können Sie über Ihren Berater in der Geschäftsstelle oder direkt im Online-Banking aus der Umsatzanzeige und unter "Banking" -> "Lastschrift" veranlassen.
Bei einigen Kontobelastungen ist die Stornierung durch den Kunden nicht möglich. Dies gilt vor allem für

  • Verfügungen mittels Sparkassen-Card (Debitkarte) mit Geheimzahl
  • Überweisungen (nach Gutschriftsanzeige beim Empfänger können diese nicht mehr storniert werden, s.o.)

Bei Reklamationen zu Ihren Umsätzen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre  Kundenberatung in Ihrer Geschäftsstelle.

Wichtiger Hinweis: Geben Sie nur Lastschriften zurück, deren Mandat widerrufen wurde oder die das Konto nicht rechtmäßig belastet haben. Unberechtigte Rückgaben können sich nachteilig auswirken (zum
Beispiel durch Verlust des Versicherungsschutzes).

Was bedeutet das Tageslimit im Online-Banking?

Zu Ihrem Online-Banking-Vertrag besteht ein Zahlungsverkehrs-Tageslimit. Dies wurde bei Vertragsanlage mit dem Kundenberater individuell vereinbart und begrenzt die per Online-Banking auszuführende Überweisungsbeträge pro Tag. Die Anlage bzw. Änderung von Daueraufträgen und terminierte Überweisungen fallen ebenfalls unter dieses Limit.
Einzelne Aufträge (Überweisungen, Dauerauftragsanlage und -änderung und Termin-Überweisungen) addieren sich und können auch so zu einer Überschreitung des Limits führen.

Wenn Sie Aufträge  absenden, die Ihr persönliches Auftragslimit überschreiten, bekommen Sie nach der TAN-Eingabe folgenden Hinweis angezeigt:
Der Auftrag wurde nicht entgegengenommen.   Auftrag führt zu Überschreitung des vereinbarten ZV-Tageslimits

Eine Ausführung im Online-Banking ist in diesem Fall nicht bzw. nicht mehr möglich.

Folgende Alternativen stehen zur Verfügung:

  • Buchungen zwischen Ihren eigenen Konten (Girokonten, Sparkonten) können Sie auch "limitfrei" über die
    Funktion "Übertrag" ausführen.
  • Limitänderungen bis 25.000,00 Euro können Sie nach Sicherheitsabfrage und TAN-Eingabe als Kontoinhaber direkt im Online-Banking
     veranlassen.
  • Aufträge bei Überschreitung des Tageslimits können Sie auch auf den nächsten Tag verschieben, am nächsten Tag steht Ihnen das komplette Limit wieder zur Verfügung.
  • Aufträge über 25.000,00 Euro können Sie nach Sicherheitsabfrage und TAN-Eingabe als Kontoinhaber direkt im Online-Banking beauftragen. Wir bestätigen Ihnen per Mail die Limitänderung, sobald diese durch uns bearbeitet wurde.
  • Nutzen Sie unsere SB-Terminals für Aufträge bis 5.000,00 Euro am Tag*.
    (*es können je nach Kontomodell evtl. Kosten anfallen)
Wie kann ich mein Tageslimit ändern?

Das Tageslimit für Ihr Online-Banking können sie über folgende Links ändern:

Limitänderung für einen Tag bis 25.000 Euro

  • nur für Mit-/Kontoinhaber
  • sofort nutzbar

Limitänderung für einen Tag über 25.000 Euro

  • bei Auftragseingang an Werktagen (Montag - Freitag) bis 16 Uhr taggleich möglich andernfalls erst für den folgenden Werktag

Limitänderung dauerhaft

  • bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem/r Kundenberater/in auf

Sperr-Notruf 116 116

Der Sperr-Notruf für alle Karten und Ihren Online-Banking-Zugang – Tag und Nacht für Sie da.  

pushTAN

Fragen zu pushTAN

Was muss ich tun, wenn ich ein neues Smartphone oder Tablet habe und dieses für pushTAN nutzen möchte?

Da die pushTAN aus Sicherheitsgründen an die Hardware des Smartphones bzw. Tablets gekoppelt ist, müssen Sie bei einem neuen Gerät den Registrierungsprozess erneut durchlaufen.

Dazu benötigen Sie einen neuen Registrierungscode.

Fordern Sie direkt in der S-pushTAN-App einen neuen Registrierungscode an. Oder alternativ im Internet-Banking über "Service" -> "PIN/TAN-Verwaltung" -> "pushTAN verwalten".

Kann ich auch mehrere Geräte (z. B. ein Smartphone und ein Tablet) gleichzeitig für pushTAN anmelden?

Im Online-Banking können Sie bei Bedarf unter "Service" -> "PIN/TAN-Verwaltung" -> "pushTAN verwalten", ein zweites Endgerät („TAN Medium“) definieren, auf dem Sie die pushTAN empfangen wollen. Sie erhalten dann auch für dieses Gerät einen Registrierungscode.

Auf dem neuen Gerät muss ebenfalls die S-pushTAN-App installiert und der Registrierungs­prozess erneut durchlaufen werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Kurzanleitung „pushTAN: Einrichtung eines neuen bzw. weiteren Gerätes“.

Was muss ich tun, wenn mein Smartphone oder Tablet nicht mehr verwendet werden kann (defekt, gestohlen oder verloren)?

Da die pushTAN aus Sicherheitsgründen an die Hardware des Smartphones bzw. Tablets gekoppelt ist, können Sie bei Defekt oder Verlust das pushTAN-Verfahren nicht mehr nutzen.

Sofern Sie bereits ein neues Gerät besitzen, muss der Registrierungs­prozess auch für dieses Gerät erneut durchlaufen werden.

Dazu benötigen Sie einen neuen Registrierungscode.

Fordern Sie direkt in der S-pushTAN-App einen neuen Registrierungscode an. Oder alternativ im Internet-Banking über
"Service" -> "PIN/TAN-Verwaltung" -> "pushTAN verwalten".

Warum wird der Empfang einer pushTAN nicht auf meinem Smartphone/Tablet angezeigt?

Dies betrifft nur iOS-Geräte. Wenn Sie bei der Einrichtung der S-pushTAN-App den Empfang von Push-Mitteilungen abgelehnt haben,
erhalten Sie keine Benachrichtigung, dass eine neue pushTAN erhalten wurde. Rufen Sie in diesem Fall die S-pushTAN-App von Hand auf.

Sie können den Erhalt von Push-Mitteilungen auch nachträglich zulassen. Rufen Sie dazu auf Ihrem Apple-Endgerät die Einstellungen auf und wählen Sie unter „Mitteilungen“ die App „pushTAN“. Dort bestimmen Sie die gewünschte Anzeige.
Für die Aktivierung der Push-Mitteilungen auf Ihrem Android-Gerät wählen Sie unter Einstellungen „Benachrichtigungen“ die App „S-pushTAN“ und aktivieren den Schalter.

Warum kann ich manchmal keine pushTAN abrufen?

Manchmal kann es vorkommen, dass das Mobilfunksignal zu schwach ist, um eine Verbindung zum Internet aufzubauen. Versuchen Sie, durch einen Ortswechsel ein stärkeres Funksignal zu erhalten und probieren Sie den TAN-Abruf erneut (drücken Sie hierfür auf das Refresh-Symbol in der S-pushTAN-App).

Was kann ich tun, wenn ich das Passwort der S-pushTAN-App vergessen habe?

Wenn Sie mehrmals Ihr Passwort für die S-pushTAN-App falsch eingegeben haben, wird die App aus Sicherheitsgründen zurückgesetzt.
Eine Reaktivierung können Sie ganz einfach selbst über die App vornehmen. Führen Sie hierzu eine Wiedereinrichtung der
pushTAN-Verbindung in der App durch.

Fordern Sie einen neuen Registrierungscode direkt in der S-pushTAN-App  an. Alternativ können Sie einen neuen Registrierungscode auch im Internet-Banking über "Service" -> "PIN/TAN-Verwaltung" -> "pushTAN verwalten" anfordern.

Was benötige ich, um pushTAN nutzen zu können?

Sie benötigen ein mobiles Endgerät mit Internetverbindung und Kamera, zum Beispiel ein Smartphone oder ein Tablet.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Voraussetzungen für Ihr Betriebssystem, die im Google Play Store bzw. App Store zu finden sind.

Beachten Sie bitte, dass Sie die S-pushTAN-App aus Sicherheitsgründen nicht nutzen können, wenn das Betriebssystem Ihres mobilen Gerätes modifiziert („gejailbreakt“ bzw. „gerootet“) ist. Zudem führen installierte Screenreader, Debugger, Emulatoren oder auch Anti-Virus Programme/Ad-Blocker evtl. dazu, dass Sie die App auf Ihrem Gerät nicht starten oder installieren können.

Wiedereinrichtung nach Gerätewechsel
Auch mit einem neuem Smartphone oder Tablet können Sie pushTAN weiter nutzen. Hierfür laden Sie sich die S-pushTAN-App auf Ihr neues Gerät herunter und aktivieren Sie diese – Anmeldename und PIN bleiben gleich. Sie werden in der App durch die Wieder­einrichtung geführt, zusätzlich können Sie sich das Video dazu ansehen.

chipTAN

Fragen zu chipTAN

Wo erhalte ich einen TAN-Generator?

TAN-Generatoren für das chipTAN-Verfahren erhalten Sie online über unseren Sparkassen-Shop. Wir empfehlen das komfortable chipTAN-QR-Verfahren. TAN-Generatoren für das optische TAN-Verfahren erhalten Sie im freien Handel.

Es erscheint keine blinkende Grafik.

Sollte die chipTAN-Grafik völlig fehlen, prüfen Sie bitte, ob diese nicht durch installierte Add-ons im Browser (z. B. NoScript im Firefox) unterdrückt wird.

Prüfen Sie, ob das chipTAN comfort-Verfahren im System hinterlegt ist. Für den Fall, dass das manuelle chipTAN-Verfahren aktiviert ist: Stellen Sie einfach auf die optische Variante oder die QR-Variante um.

Unter „Service / PIN/TAN-Verwaltung“ finden Sie die Funktion „chipTAN-Verfahren festlegen“. Wählen Sie „Dateiabgleich über animierte Grafik am Bildschirm“ aus und klicken Sie zum Abschluss auf „Ändern“.

Der TAN-Generator meldet im Display: „Übertragung abgebrochen“.

Sind die Pfeile der Grafik und die Pfeile des TAN-Generators senkrecht in einer Linie dargestellt?
Falls nicht, passen Sie die Grafikgröße über die Buttons Vergrößerung und Verkleinerung  so an, dass die Pfeilmarkierungen von Grafik und Gerät übereinstimmen. Die Buttons befinden sich links oberhalb der Grafik.

Hinweis: Wenn Ihr Browser keine Cookies speichert oder die Chronik des Browsers gelöscht werden, kann sich der Browser
diese Einstellung nicht merken. Die Größe der Grafik muss in diesen Fällen jedes Mal neu angepasst werden.

Stimmt der Winkel zwischen Bildschirm und chipTAN-Generator?
Legen Sie die obere Rückseite des TAN-Generators direkt auf dem Bildschirm in der Mitte der blinkenden Grafik ab.
Wichtig: Halten Sie den Generator im Winkel von etwa 30 Grad.  Wenn die schwarzen Balken im Display des TAN-Generators von links nach rechts laufen, haben Sie den richtigen Winkel erreicht.

Ist die richtige Blinkgeschwindigkeit eingestellt?
Die Blinkgeschwindigkeit der Grafik lässt sich einstellen: Wenn Sie auf den linken blinkenden Balken mit der Maus fahren, wird aus dem Pfeil eine Hand. Per Klick mit der linken Maustaste auf diesen linken Balken reduzieren Sie die Geschwindigkeit um 5 %. In der Mitte der Grafik erscheint kurz die Prozentzahl. Probieren Sie es einfach aus.  Per Klick auf den rechten blinkenden Balken können Sie die Geschwindigkeit ggf. wieder auf den ursprünglichen Wert (85 %) erhöhen.

Haben Sie eine Lichtquelle, die direkt auf den Bildschirm scheint?
Schalten Sie Schreibtischlampen oder andere Lichtquellen ab bzw. richten Sie diese vom Bildschirm weg. Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung.

Nutzen Sie ein Notebook?
Bei der Nutzung eines Notebooks kann es sein, dass die Stromspareinstellungen vorsehen, im Akkubetrieb die Bildschirmhelligkeit
zu reduzieren, den Bildschirm also dunkler zu machen. Dann funktioniert das optische chipTAN-Verfahren eventuell nicht. Achten Sie deshalb auf einen hellen Bildschirm, zum Beispiel indem Sie das Netzteil wieder einstecken oder mit einer entsprechenden Tastenkombination den Bildschirm heller stellen: Bei den meisten Notebooks erreichen Sie dies, indem Sie die "Fn-Taste" gedrückt halten und gleichzeitig (mehrfach) eine Taste mit einem „zunehmenden Sonnensymbol" betätigen. Eventuell
sind bei Ihrem Gerät andere Tasten für die Bildschirm-Helligkeit zuständig. Bitte schauen Sie in diesem Fall in der Beschreibung Ihres Notebooks nach.

Verwenden Sie einen anderen Internet-Browser?
Oft hilft auch ein Wechsel des Internet-Browsers. Aktuelle Versionen von getesteten Browsern finden Sie nachfolgend:
Mozilla Firefox:
https://www.mozilla.org/de/
Opera:
https://www.opera.com/de

Nach der TAN-Eingabe erscheint im Online-Banking: „TAN falsch“.

Wird die richtige Sparkassen-Card (Debitkarte) verwendet?
Dem chipTAN-Verfahren ist eine bestimmte Sparkassen-Card (Debitkarte) zugeordnet. Wenn die Ausführung eines Auftrags mit dem Hinweis „Die eingegebene TAN ist falsch.“ abgelehnt wird, dann nutzen Sie eventuell eine andere als die zugeordnete Karte. Die hinterlegte Kartennummer finden Sie unter „Service" -> "PIN/TAN-Verwaltung“ mit der Funktion
"chipTAN-Karte anzeigen/ändern".

Haben Sie eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte) erhalten? Verwenden Sie evtl. noch die alte Karte?
Im Falle eines Kartentauschs können sie die neue Karte sofort nach Erhalt zur Erzeugung von TAN nutzen. Bitte verwenden Sie danach nur noch die neue Karte.Über die PIN/TAN-Verwaltung haben Sie unabhängig davon immer die Möglichkeit, eine Ihrer geeigneten Karten auszuwählen und zu aktivieren.

Richtige Karte verwendet und dennoch „TAN falsch“?
Dann muss die Karte nochmals synchronisiert werden. Klicken Sie dazu im Online-Banking auf „Service" -> "PIN/TAN-Verwaltung" -> "TAN-Generator synchronisieren“.

Im Display des TAN-Generators erscheint: „Fehler 00“ bzw. „Falsche Karte“.

„Fehler 00“ bzw. „Falsche Karte“ bedeutet, dass der TAN-Generator den Kartenchip der Sparkassen-Card (Debitkarte) nicht auslesen kann. Bitte überprüfen Sie, ob die Sparkassen-Card (Debitkarte) korrekt eingelegt ist (Chip oben und im Gerät verschwunden). Wenn der Fehler auch beim zweiten und dritten Versuch angezeigt wird, prüfen Sie bitte, ob dieser Fehler auch erscheint, wenn Sie eine andere Sparkassen-Card (Debitkarte) verwenden. Sollte der Fehler dann nicht erscheinen, bestellen Sie bitte über Ihre Filiale eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte) und lassen sich diese neue Karte für das chipTAN-Verfahren hinterlegen.

Sollte auch bei anderen Karten der „Fehler 00“ erscheinen, scheint der TAN-Generator defekt zu sein. Einen neuen TAN-Generator können Sie im Sparkassen-Shop erwerben.

Anzeige fehlerhaft oder der TAN-Generator reagiert nicht mehr.

Ist die Batterieschutzlasche entfernt?
Im Falle der Erst-Inbetriebnahme prüfen Sie bitte, ob Sie die Schutzlasche für die Batterien entfernt haben.

Hat sich der TAN-Generator „aufgehängt“?
Manchmal ist der TAN-Generator nicht defekt, sondern hat sich – ähnlich wie ein PC – „aufgehängt“. Bei fast allen Geräten können Sie auf der Rückseite das Batteriefach öffnen. Entnehmen Sie die Batterien für ca. 30 Sekunden. Vermeiden Sie dabei den Kontakt der Batterien untereinander (Kurzschlussgefahr). Achten Sie beim Wiedereinlegen darauf, dass der Pluspol oben sichtbar ist (siehe Abbildung). Nach dem Einlegen der Batterien und dem Schließen des Deckels sollte das Gerät wieder funktionieren.

Verwenden Sie für den Wechsel keine metallischen Gegenstände, um einen Kurzschluss der Batterien zu vermeiden.

Klappt immer: Überweisung mit manueller Eingabe.

Falls die optische Kopplung nicht funktionieren sollte, können Sie die Daten alternativ auch manuell eingeben. Klicken Sie dazu oberhalb des TAN-Eingabe-Feldes auf „chipTAN manuell“ und geben Sie die Daten manuell am TAN-Generator ein. Folgen Sie einfach den Hinweisen.

ePostfach

Fragen zum ePostfach

Wird die Kontoauszugs-Erstellung automatisch auf das ePostfach umgestellt?

In welchem Umfang Sie die verschiedenen Funktionen nutzen, liegt ganz bei Ihnen. Nur für die von Ihnen über das Menü Postfach registrierten
Konten wird der Kontoauszug in Ihr ePostfach eingestellt.

Die Auszugserstellung unseres Online-Girokontos "Das Junge Konto" erfolgt ausschließlich elektronisch über das ePostfach.

Für welche Konten kann ich das ePostfach nutzen?

Das ePostfach kann für Privatgirokonten, Geschäftsgirokonten, Zins&Cash-Konten, Kreditkarten­abrechnungen, LBS-Bausparkonten sowie für Depotkonten der DekaBank genutzt werden.

Wann erhalte ich meinen Kontoauszug?

Der Auszug für den abgelaufenen Monat wird monatlich erstellt und steht Ihnen am 1. eines jeden Monats zur Verfügung.

Wen Sie Ihre Kreditkartenabrechnungen für das ePostfach freigeschaltet haben, stehen diese ca. ab dem 10. des Monats im ePostfach zur Verfügung.

Wie lange bleiben Auszüge und Dokumente im ePostfach gespeichert?

Die Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen stehen Ihnen im ePostfach unbefristet zur Verfügung. Wertpapierabrechnungen und Dokumente zu Depotkonten der Sparkasse und der DekaBank stehen seit dem 27.06.2017 ebenfalls unbefristet zur Verfügung.

Kann ich meine Kontoauszüge löschen?

Ihre Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen stehen Ihnen im ePostfach unbefristet zur Verfügung.

Über die Funktion "Löschen" können Sie diese in den Papierkorb verschieben. Von dort aus können sie bis zu 30 Tage nach dem Löschen reaktiviert werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes werden die Dokumente aus dem Papierkorb unwiderruflich gelöscht. Beachten Sie bitte, dass auf der Übersichtsseite auch ungelesene (in den Papierkorb gelöschte) Nachrichten als ungelesen angezeigt werden, bis das endgültige Löschdatum erreicht ist.

Kann ich weiterhin den Kontoauszugsdrucker nutzen, um meine Kontoauszüge auszudrucken?

Nein. Sobald Ihre Konten für das ePostfach registriert sind, können Sie Auszüge nicht mehr am Kontoaus­zugs­drucker erstellen. Eine parallele Nutzung von ePostfach und Konto­auszugs­drucker ist nicht möglich. Dies gilt auch für den Mitkontoinhaber bei Gemein­schafts­konten.

Eine Ausnahme bildet die Kreditkartenabrechnung. Diese kann nach erfolgter Freischaltung für das ePostfach bis zum nächsten Abrechnungstermin noch über den Kontoauszugsdrucker abgerufen werden.

Wie kann ich Konten für das ePostfach freischalten?

Über die Menüpunkte "Postfach" -> "Einstellungen" sehen Sie die Übersicht aller für das ePostfach nutzbaren Konten. Sie entscheiden welches Ihrer
eigenen Konten Sie für das ePostfach registrieren.

Möchten Sie als Bevollmächtigter zu Konten Dritter die Auszüge in Ihr ePostfach erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater. 

Welche Kosten entstehen für die Nutzung des ePostfachs?

Die Bereitstellung und die Nutzung des ePostfachs ist für Sie kostenlos.

Welche technischen Voraussetzungen muss ich zur Nutzung erfüllen?

Um die angebotenen Dokumente lesen zu können, benötigen Sie ein Programm, das PDF-Dateien öffnet. Zum Beispiel den Adobe Reader, den Sie kostenfrei bei Adobe herunterladen können. Mit diesem Format ist ein optimaler Druck Ihres Kontoauszuges unabhängig vom verwendeten Betriebssystem und der technischen Ausstattung gewährleistet.

Werde ich über neue Dokumente automatisch informiert?

Sie können eine oder mehrere E-Mail-Adressen hinterlegen, um über neue Dokumente informiert zu werden. Um die Benachrichtigungsfunktion zu aktivieren, hinterlegen Sie in den Postfach-Einstellungen Ihre gewünschte E-Mail-Adresse und markieren Sie "Postfachbenachrichtigungen erwünscht" mit "Ja".

Kann ich das ePostfach auch auf meinem Smartphone z. B. mit den Sparkassen-Apps nutzen?

Das ePostfach steht Ihnen auch im Mobile-Banking und in der App Sparkasse zur Verfügung.

Wo finde ich weitere Informationen zu den Funktionen des ePostfachs?

Näheres zur Funktionalität des ePostfachs, zu den technischen Voraussetzungen, zur Freischaltung und Funktionsweise, insbesondere zur Bereitstellung der Auszüge und ggf. zusätzlichen Service-Leistungen (z.B. die E-Mail-Benachrichtigung) finden Sie hier.

Ich möchte keinen Elektronischen Kontoauszug mehr und stattdessen wieder den Kontoauszugsdrucker nutzen. Wie kann ich mich abmelden?

Unter "Postfach-Einstellungen" finden Sie die Funktion "Abmelden" unter dem Papierkorb-Symbol. Für Ihr Konto steht danach wieder die Auszugsabholung über den Kontoauszugsdrucker bereit.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach Abmeldung nicht mehr auf Ihre Elektronischen Kontoauszüge zugreifen können. Bitte speichern oder drucken Sie Ihre bisherigen Dokumente bevor Sie Ihr Konto abmelden.

Für Nutzer des Privatgiro-Kontomodells "Das Junge Konto" ist der Kontoauszug im ePostfach fester Bestandteil - eine Deaktivierung ist nicht möglich.

Wie schalte ich mein DekaBank Depot für das ePostfach frei?

Die Freischaltung der Funktion Deka-Trading ist Voraussetzung für die Nutzung des ePostfachs.

Deka-Trading können Sie unter dem Navigationspunkt "Online-Banking" -> "Deka" mit Eingabe einer TAN aktivieren.

Nach dem nächsten Login steht Ihnen Ihr DekaBank-Depot im ePostfach zur Verfügung. Im ePostfach stellen wir Ihnen Wertpapierabrechnungen, Änderungsbestätigungen sowie Jahresdepotauszüge bereit.

Ich erhalte sowohl über deka.de als auch von der Sparkasse eine Benachrichtigung über neue Dokumente im ePostfach. Kann ich dies ändern?

Ja, Sie können unter www.deka.de die Benachrichtigung per E-Mail ausschalten. Setzen Sie nach dem Login auf Depot -> Depotverwaltung -> Depot-/Kontaktdaten einen Haken im Feld "Bei Eingang neuer Nachrichten im elektronischen Postkorb soll keine Benachrichtigung per E-Mail erfolgen".

Ich habe einen Verkauf getätigt und keine Abrechnung im ePostfach erhalten.

Durch das ePostfach werden die "Regeln" der Abrechnungserstellung für das DekaBank Depot nicht geändert: Die Deka erzeugt bei jeder Order erst ab einem Gegenwert von 50.000 Euro eine gesonderte Wertpapierabrechnung.

Ich vermisse im ePostfach der Sparkasse die Dokumente, die im deka.de-Postkorb bereits vorliegen.

Es erfolgt nach Registrierung Ihres Deka-Depots für das ePostfach der Sparkasse keine Übernahme der älteren, bei deka.de erstellten Dokumente.

Ich habe über deka.de ein Dokument gelesen. Muss das Dokument dann nicht im Postfach der Sparkasse auch als gelesen angezeigt werden?

Nein. Der Status "gelesen" im deka.de-Postkorb wird nicht an das ePostfach der Sparkasse übermittelt.

Ich erhalte Dokumente der DekaBank im ePostfach der Sparkasse und rufe diese ab. Warum erhalte ich auch von der DekaBank Dokumente per Post zugestellt?

Sie haben entweder für den Zugang auf deka.de Ihre Start-PIN noch nicht geändert oder ursprünglich über deka.de der Freischaltung für den Postkorb der Deka widersprochen.

Warum erhalte ich meinen Depotjahresauszug trotz Freischaltung zum ePostfach per Post zugestellt?

Ist es aus steuerlichen Gründen notwendig, eine Steuerbescheinigung für das Depot zu erstellen, erfolgt keine Einstellung des Depotjahresauszuges in das ePostfach oder den Postkorb der Deka. Der Depotjahresauszug wird dem Depotinhaber inklusive Steuerbescheinigung per Post zugestellt.

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