Als angestellte Person erhalten Sie nach Wegfall der Entgeltfortzahlung Ihres arbeitgebenden Unternehmens ein Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Den Unterschied spüren Sie jedoch deutlich im Portemonnaie. Die private Zusatzversicherung füllt diese Lücke auf.
Nutzerfreundliche Bedienung, intuitives Design und praktische Statusnachrichten, ohne Ihr E-Mail-Postfach zu verstopfen: Die Service-App „Mein GesundheitsManager“ steht für eine unkomplizierte und moderne Abwicklung rund um Ihre eigene Gesundheit. Stets digital, mobil und schnell zur Hand. Reichen Sie Ihre Krankenversicherungsbelege ganz bequem per Foto, Barcode oder PDF-Upload ein.
Der Krankenversicherer ist die UKV - Union Krankenversicherung AG, Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken, Telefax: (06 81) 8 44-25 09, E-Mail: service@ukv.de, Registergericht Saarbrücken: HRB 7184.
Ihre gesetzliche Krankenversicherung leistet ein Krankengeld ab der siebten bis maximal zur 78. Woche Ihrer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.
Zudem wird Ihnen das Krankentagegeld aus der privaten Zusatzversicherung ausbezahlt – und das für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit, auch wenn diese länger als 78 Wochen dauert. Damit Sie in aller Ruhe wieder gesund werden können. Erst bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit endet die Zahlung.