Nach einem Totalschaden werden Zulassungs-, Überführungs- und Entsorgungskosten ersetzt, wenn das kaputte Auto keinen Restwert mehr hat und das Ersatzfahrzeug ebenfalls bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen versichert wird. Außerdem beteiligt sich Ihre Versicherung an den Kosten für einen Mietwagen.