Die Stiftung zur Förderung von Kinder- und Jugendhilfe, Soziales, Sport und Kultur der Sparkasse Meißen – kurz: Meißner Sparkassen-Stiftung – ist eine selbstständige, gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Riesa.
Geschichte und Satzung
Die Meißner Sparkassen-Stiftung wurde anlässlich des 170-jährigen Jubiläums ihrer Stifterin, der Kreissparkasse Meißen, im Jahr 1998 ins Leben gerufen.
Die Sparkasse hat mit dieser Stiftungsgründung einen weiteren aktiven Beitrag zur Förderung der Meißner Region geleistet, um noch stärker das gesellschaftliche Leben im Landkreis Meißen zu unterstützen. Die Sparkassenstiftung versteht sich in diesem Zusammenhang nicht nur als finanzieller Förderer, sondern zugleich als Kompetenz-Zentrum, welches Projektträgern und Kultureinrichtungen zur Seite steht.
Das anfängliche Stiftungskapital zum Gründungsdatum betrug 500.000 DM und ist durch Zustiftungen der Kreissparkasse Meißen und der Kreissparkasse Riesa-Großenhain im Jahr 2006 sowie weiteren Zustiftungen der Sparkasse Meißen mittlerweile auf ein Stiftungskapital von 5.000.000 Euro aufgestockt worden.
Die regionale Stiftungsarbeit und Förderung von Projekten hat ihren Schwerpunkt in der Kinder- und Jugendhilfe, der Kulturförderung, der Erhaltung kulturhistorischer Güter im Landkreis Meißen, im Sozialen sowie im Sport. Die Organe der Meißner Sparkassen-Stiftung sind der Stiftungsvorstand und das Stiftungskuratorium.
Sie können sich die Satzung der Meißner Sparkassen-Stiftung hier als PDF- Datei herunterladen.
Die Meißner Sparkassen-Stiftung fördert ausschließlich Projekte im Landkreis Meißen.
Anträge können unter Verwendung des förmlichen Vordruckes alle gemeinnützigen Einrichtungen stellen, die ihren Sitz im Landkreis Meißen haben. Der Antrag ist an die Kontaktadresse der Meißner Sparkassen-Stiftung zu richten.
Es finden zwei Sitzungen pro Jahr statt. Für diese gibt es folgende Antragsfristen:
Frühjahrssitzung: Monat Juni des Jahres
Einreichungsfrist Anträge: bis 1. Mai des Jahres
Herbstsitzung: Monat November/Dezember des Jahres
Einreichungsfrist Anträge: bis 1. Oktober des Jahres
Dem Antragsformular der Meißner Sparkassen-Stiftung sind die erforderlichen Anlagen beizufügen - u. a. ein vollständiger Finanzierungsplan. Dieser Finanzierungsplan muss enthalten:
Bei der Antragstellung sollte beachtet werden, dass es sich um abgeschlossene Projekte von kreisweiter Bedeutung und herausragender Qualität in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Soziales, Sport oder Kultur handelt. Die Maßnahme, für die ein Stiftungsantrag gestellt wird, darf noch nicht begonnen sein. Es sollte gleichfalls berücksichtigt werden, dass die Meißner Sparkassen-Stiftung keine Personalkosten oder Investitionen in Grundstücke oder Gebäude fördert.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Meißner Sparkassen-Stiftung besteht nicht. Auch eine bereits bewilligte Förderung begründet keinen Anspruch auf Förderung weiterer Vorhaben desselben Projektträgers.
Die Entscheidungen des Stiftungskuratoriums über vorliegende Anträge werden nicht begründet.
Hier können Sie sich das Antragsformular herunterladen.
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5. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
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10. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung (Scoring) genutzt?
Tobias Masur
Datenschutzbeauftragter Sparkasse Meißen
Hauptstr. 70 01587 Riesa
E-Mail: datenschutz@spkm.de
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Sparkasse Meißen
Meißner Sparkassen-Stiftung
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Ralf Krumbiegel
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