Wer viel schafft, muss sich auch mal ausruhen. Mit der Sparkassen-BasisRente schaffen Sie sich ein „Finanzkissen“ für die Zukunft. Wichtig zum Beispiel, wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind und keinen gesetzlichen Rentenanspruch haben.
Zahlen Sie ab sofort einen Teil Ihres Einkommens in die S-BasisRente ein – und Sie können gleich viel entspannter nach vorne schauen.
Und wenn Sie schon bald in den Ruhestand gehen möchten: Die S-BasisRente eignet sich auch, um Einmalbeiträge in eine lebenslange, geförderte Altersvorsorge umzuwandeln. Gern informiert Sie Ihr Berater über die Details.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur S-BasisRente können steuermindernd abgesetzt werden. Im Jahr 2015 sind das 80 Prozent der jährlichen Beitragssumme von maximal 22.172 Euro (Ledige) bzw. 44.344 Euro (Verheiratete). Bis ins Jahr 2025 erhöht sich dieser Prozentsatz auf 100 Prozent.
Im Gegenzug unterliegen die aus dieser Altersvorsorge erzielten Alterseinkünfte der Einkommensteuer. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und bleibt für die gesamte Laufzeit bestehen. 2015 liegt er bei 70 Prozent und steigt bis 2040 auf 100 Prozent an.
Tipp: Besonders lohnend ist die S-BasisRente für rentennahe Jahrgänge, die vor dem Eintritt in den Ruhestand Einmalbeiträge in eine lebenslange, geförderte Altersvorsorge umwandeln wollen.
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