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Kredit-Geschäfte

Die Sparkasse erklärt Ihnen die Kredit-Geschäfte

Kredit-Geschäfte

Die Sparkasse erklärt Ihnen die Kredit-Geschäfte

  • Ein Kredit ist Geld, das Sie sich leihen
  • Sie leihen das Geld von der Sparkasse
  • Sie zahlen das Geld in Raten zurück

Das ist eine Information nach dem Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz.

Das wird abgekürzt mit BFSG.

 

Diese Information ist wichtig.

Sie erfüllt die Regeln des BFSG.

Das BFSG ist ein Gesetz. Das Gesetz will, dass alle Menschen Produkte und Dienst-Leistungen nutzen können.

Auch Menschen mit Behinderungen.

So können alle Menschen am Leben in der Gesellschaft teilhaben.

 

In den Informationen geht es um Kredit-Geschäfte.

 

Das hier ist nur eine Information.

Was wirklich zählt, steht in den Verträgen.

Die nächsten Texte sind in Abschnitte geteilt.

Jeder Abschnitt hat eine Überschrift.

 

1 Das Kredit-Geschäft

2 Zusätzliche Informationen

3 Barriere-Freiheit

1 Das Kredit-Geschäft


Die Sparkasse erklärt Ihnen, wie das Kredit-Geschäft funktioniert.

Hier stehen manchmal Fach-Wörter.

Diese Fach-Wörter werden Ihnen erklärt.

 

1.1 Wie funktioniert ein Kredit-Vertrag und was steht drin?


Ein Kredit ist Geld, das Sie sich leihen.

Sie leihen das Geld von der Sparkasse.

Die Sparkasse gibt Ihnen das Geld.

Das Geld, das Sie sich leihen, heißt Kredit-Summe.

Für das geliehene Geld zahlen Sie Zinsen.

Der Zins ist wie eine Miete für das geliehene Geld.

Sie zahlen das Geld in Raten oder in einer Summe zurück.

Raten sind kleine Geldbeträge.

Jede Rate hat 2 Teile:

  • einen Zins
  • eine Tilgung

 

 

Der Zins ist wie eine Miete für das geliehene Geld.

Die Tilgung ist die Rückzahlung der Kredit-Summe.

Mit jeder Tilgung wird die Kredit-Summe kleiner.

Ein anderer Name für Kredit ist Darlehen.
 

Ein Kredit-Vertrag regelt die Kredit-Bedingungen.

Im Vertrag stehen zum Beispiel:

 
  • Wie hoch die Kredit-Summe ist
  • Wie hoch die Zinsen sind
  • Wie lange der Kredit läuft
  • Wann Sie den Kredit zurückzahlen müssen
  • Welche Sicherheiten es gibt

 

Eine Sicherheit kann Ihr Auto, Ihr Haus oder ein anderer Gegenstand oder Wert sein.

 

Im Vertrag steht auch:

  • Ihre Rechte und Pflichten als Kredit-Nehmer
  • Die Rechte und Pflichten der Sparkasse als Kredit-Geber.

 

Prüfen Sie den Vertrag gut.

Die Sparkasse prüft, ob Sie den Kredit zurückzahlen.

Sie zahlen den Kredit nicht zurück.

Dann kann das Folgen für Sie haben.

 

Zum Beispiel:

  • Die Sparkasse erinnert Sie an die Rückzahlung
  • Die Sparkasse fordert Sie auf, zu zahlen
  • Sie beauftragt ein Inkasso-Unternehmen
  • Das Inkasso-Unternehmen schreibt Mahn-Briefe
  • Die Sparkasse verklagt sie
  • Die Sparkasse kann einen Gerichts-Vollzieher beauftragen.
  • Der Gerichts-Vollzieher kann Gegenstände aus Ihrer Wohnung verkaufen.
  • Die Sparkasse verkauft Ihre Sicherheiten.

1.2 Welche Arten von Kredit-Verträgen gibt es?


Es gibt verschiedene Arten von Krediten.

Jeder Kredit hat andere Bedingungen.

Zum Beispiel:

  • Wofür Sie das Geld aus dem Kredit ausgeben dürfen
  • Wie Sie den Kredit absichern müssen.

Die Sparkasse erklärt Ihnen jetzt die verschiedenen Kredite.

1.2.1 Raten-Kredit

Ein Raten-Kredit ist ein Kredit für Verbraucher.

Sie zahlen den Kredit in monatlichen Raten zurück.

Die Raten sind immer gleich hoch.

Der Zins-Satz ändert sich während der Laufzeit nicht.

Sie brauchen Geld für eine wichtige Anschaffung?

Dann können Sie einen Raten-Kredit nehmen.

Mit einem Raten-Kredit können Sie zum Beispiel kaufen:

  • eine Waschmaschine
  • eine Einbauküche
  • ein neues Auto

 

Oder Sie können mit einem Raten-Kredit bezahlen:

  • eine Hochzeit
  • einen Urlaub

 

Sie können Raten-Kredite für eine Umschuldung nutzen.

Umschuldung bedeutet: Sie lösen alte Kredite ab.

Dafür nehmen Sie einen neuen Kredit auf.

Das ist gut, wenn der neue Kredit günstiger ist.

Zum Beispiel: Sie haben einen teuren Dispositions-Kredit.

Den können Sie mit einem günstigeren Raten-Kredit ablösen.

 

Sie wollen einen Kredit von der Sparkasse?

Dann braucht die Sparkasse vielleicht eine Sicherheit.

Zum Beispiel Ihr Auto.

Das Auto ist dann die Sicherheit für den Kredit.

 

Mit der Sicherheit kann die Sparkasse Ihnen bessere Konditionen anbieten.

 

Sie können den Kredit nicht zurückzahlen.

Dann verkauft die Sparkasse Ihr Auto.

Mit dem Geld vom Verkauf bezahlen Sie den Kredit zurück.

1.2.2 Dispositions-Kredit und Konto-Korrent-Kredit

Ein Dispositions-Kredit ist ein Kredit für Ihr Giro-Konto.

Sie können mit einem Dispositions-Kredit dann mehr Geld ausgeben, als auf Ihrem Konto ist.

Das nennt man: Überziehung.

Die Sparkasse gibt Ihnen dafür einen bestimmten Betrag.

Diesen Betrag nennt man: Dispo-Grenze.

Sie müssen für diesen Kredit Zinsen zahlen.

Wie hoch die Dispo-Grenze ist, hängt von Ihrem Einkommen ab.

 

Ein Dispositions-Kredit hat Vorteile.

Sie können damit plötzliche Ausgaben bezahlen.

Oder Sie können damit kurzfristige Geld-Probleme lösen.

So vermeiden Sie Mahnungen und unbezahlte Rechnungen.

 

Ein Dispositions-Kredit gibt Ihnen also finanzielle Freiheit.

 

Ein Dispositions-Kredit ist teurer als andere Kredite.

Sie zahlen Zinsen für das geliehene Geld.

Sie können das Geld zurückzahlen, wann Sie wollen.

Das Geld geht dann wieder auf Ihr Giro-Konto.

 

Der Dispositions-Kredit ist eine Art des Konto-Korrent-Kredits.

Der Konto-Korrent-Kredit ist wie der Dispo-Kredit.

Oft können Sie bessere Zinsen verhandeln.

 

Ein Dispositions-Kredit ist teuer.

Deshalb sollten Sie ihn nur kurz nutzen.

Und Sie sollten ihn schnell zurückzahlen.

1.2.3 Immobilien-Kredit

Sie können einen Immobilien-Kredit aufnehmen.

Das Geld können Sie dann für verschiedene Dinge benutzen.

Zum Beispiel:

  • Sie bauen ein Haus oder eine Wohnung
  • Sie kaufen ein Haus oder eine Wohnung
  • Sie renovieren ein Haus oder eine Wohnung.


Ein anderes Wort für Immobilien-Kredit ist Bau-Finanzierung.

Die Sparkasse leiht Ihnen viel Geld.

Dafür brauchen die Sie eine Sicherheit.

Die Sicherheit ist eine Hypothek oder Grundschuld.

Die Hypothek oder Grundschuld kommt ins Grundbuch.

Das nennt man Hypotheken-Darlehen.

Mit der Sicherheit kann die Sparkassen Ihnen günstige Konditionen anbieten.

 

Sie haben einen Kredit für eine Immobilie.

Dann zahlen Sie den Kredit über viele Jahre zurück.

Sie zahlen jeden Monat einen Teil des Kredits zurück.

Oder Sie zahlen den ganzen Kredit am Ende der Laufzeit zurück.

 

Der Zins für den Kredit kann fest oder variabel sein.

Meistens ist der Zins für 10 bis 15 Jahre fest.

Sie können Ihren Haus-Kredit nicht zurückzahlen.

Dann kann es passieren, dass Ihr Haus verkauft wird.

Mit dem Geld vom Verkauf versucht die Sparkasse, das geliehene Geld zurückzubekommen.

1.3 Wie schließt man einen Kredit ab?

1.3.1 Kredit-Antrag

Sie möchten einen Kredit.

Dann können Sie Ihre Sparkasse kontaktieren.

Das geht auf verschiedene Weisen:

  • per Telefon
  • per E-Mail
  • über die Internet-Seite der Sparkasse
  • in einer Filiale der Sparkasse.


Die Sparkasse sagt Ihnen dann, welche Konditionen für Sie möglich sind.

Die Sparkasse sagt Ihnen auch, welche Informationen sie noch von Ihnen braucht.

 

Sie wollen einen Kredit.

Dann müssen Sie einen Antrag stellen.

Sie können den Antrag online ausfüllen.

Oder Sie beantragen den Kredit in der Internet-Filiale.

 

Sie brauchen einen hohen Kredit.

Dann sollten Sie sich beraten lassen.

Die Berater der Sparkasse helfen Ihnen.

Sie erklären Ihnen die Bedingungen für den Kredit.

 

Die Sparkasse spricht mit Ihnen über einen Kredit-Vertrag.

Dazu gibt die Sparkasse Ihnen eine Broschüre.

In der Broschüre stehen allgemeine Infos zum Kredit-Vertrag.

Die Infos sind noch nicht speziell für Sie.

In der Broschüre gibt es auch ein Glossar.

Im Glossar erklärt die Sparkasse Wörter, die mit Krediten zu tun haben.

1.3.2 Bonitäts-Prüfung

Sie wollen einen Kredit.

Dann ist Ihre Kredit-Würdigkeit wichtig.

Kredit-Würdigkeit heißt auch Bonität.

 

Die Sparkasse prüft, ob sie Ihnen einen Kredit geben kann.

Diese Prüfung heißt Bonitäts-Prüfung.

Die Bonitäts-Prüfung ist wichtig für Sie und für die Sparkasse.

Sie sollen sich nicht zu sehr verschulden.

Und die Sparkasse will sicher sein, dass Sie den Kredit zurückzahlen können.


Das sind die Kriterien für eine Bonitäts-Prüfung.

Sie geben der Sparkasse die Infos.

Zum Beispiel:

  • Infos über Sie
  • Warum Sie einen Kredit brauchen
  • Wie viel Geld Sie verdienen
  • Wie viel Geld Sie ausgeben
  • Was Ihre anderen finanziellen Umstände sind.


Manchmal holt die Sparkasse Informationen ein.

Das macht sie nur, wenn das Gesetz das erlaubt.

Diese Informationen bekommt die Sparkasse zum Beispiel von der SCHUFA.

Oder sie bekommt diese Informationen von anderen Sparkassen.

 

Der Wert der Sicherheiten für Ihren Kredit-Vertrag ist sehr wichtig.

 

Die Sparkasse prüft, ob Sie den Kredit zurückzahlen können.

Das nennt man Kreditwürdigkeits-Prüfung.

Die Prüfung muss positiv sein.

Sonst bekommen Sie von der Sparkasse keinen Kredit.

Sie können den Kredit wahrscheinlich nicht zurückzahlen.

Dann bekommen Sie von der Sparkasse keinen Kredit.

1.3.3 Kredit-Angebot und Kredit-Vertrag

Sie sind kreditwürdig.

Dann bekommen Sie von der Sparkasse ein Kredit-Angebot.

In dem Angebot stehen alle Details zum Kredit.

Bei einem Raten-Kredit steht da zum Beispiel:

  • der Zins-Satz
  • die Laufzeit
  • der Plan für die Rückzahlung.


Bevor Sie einen Vertrag abschließen, bekommen Sie von der Sparkasse wichtige Infos.

Diese Infos stehen meist auf einem Dokument.

Das Dokument heißt: „Europäisches Standardisiertes Merkblatt“ oder kurz ESIS Merkblatt.

Auf dem ESIS Merkblatt stehen alle wichtigen Infos zum Kredit-Vertrag.

Die Form vom ESIS Merkblatt ist immer gleich.

Das hat der Gesetz-Geber so festgelegt.

 

Mit dem ESIS Merkblatt können Sie die Angebote von verschiedenen Kredit-Gebern vergleichen.

Im Kredit-Vertrag stehen alle Regeln zum Kredit.
 

Zum Beispiel:

  • Wie hoch der Kredit ist
  • Wie Sie den Kredit zurückzahlen
  • Ob es Sicherheiten für den Kredit gibt.
     

Der Kredit-Vertrag hat auch Allgemeine Geschäfts-Bedingungen.

Sie müssen den Kredit-Vertrag unterschreiben.

Erst dann ist der Vertrag gültig.

Sie können den Vertrag auf Papier unterschreiben.

Oder Sie können den Vertrag digital unterschreiben.

 

Das kann auf Papier sein.

Oder das kann digital sein.

Sie haben unterschrieben.

Dann haben Sie Pflichten.

Einen Dispositions-Kredit müssen Sie nicht unterschreiben.

Sie nehmen einen Dispositions-Kredit.

Erst dann müssen Sie Zinsen zahlen.

 

Sie haben einen Kredit-Vertrag abgeschlossen.

Dann können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Widerrufen bedeutet: Sie machen den Vertrag rückgängig.

Aber dann müssen Sie das geliehene Geld sofort zurückzahlen.

 

Sie haben einen Kredit-Vertrag unterschrieben.

Dann steht im Vertrag, wann Sie das Geld bekommen.

Und was Sie dafür tun müssen.

 

Sie müssen dann Zinsen und Tilgung zahlen.

Das steht auch im Vertrag.

 

Der Kredit-Vertrag endet, wenn Sie alles zurückgezahlt haben.

2 Zusätzliche Informationen

2.1 Kosten für das Kredit-Geschäft

Kredit-Kosten 

Ein Kredit kostet Zinsen.

Diese Zinsen heißen Sollzinsen.

Zusätzlich können noch andere Kosten entstehen.

Zum Beispiel für den Abschluss des Kredits.

 

Alle Kosten zusammen ergeben den effektiven Jahres-Zins.

Der effektive Jahres-Zins ist ein Prozent-Satz vom Kredit-Betrag.

Alle Kredit-Geber müssen den effektiven Jahres-Zins im Kredit-Angebot nennen.

 

So können Sie verschiedene Angebote vergleichen.

 

Die Sollzinsen können fest oder variabel sein.

Das hängt vom Kredit-Produkt und vom Kredit-Vertrag ab.

 

Manchmal wollen Sie mehr Geld zurückzahlen als geplant.

Das nennt man Sondertilgung.

Für eine Sondertilgung können auch Kosten entstehen.


Weitere Kosten

Sie wollen wissen, was ein Kredit kostet.

Dann lesen Sie den Vertrag.

Andere Leistungen der Sparkasse kosten auch Geld.

 

Lesen Sie deshalb auch das Preis- und Leistungs-Verzeichnis.

Als neuer Kunde bekommen Sie das Verzeichnis von der Sparkasse.

Zusätzlich bekommen Sie eine Broschüre mit vielen Informationen.


Hinweise zu Steuern

Ein Kredit kann Ihre Steuern beeinflussen.

Das hängt von Ihrer Situation ab.

Die Sparkasse kann Ihnen dazu keine Tipps geben.

Sie haben Fragen zu den Steuern.

Dann fragen Sie bitte einen Steuer-Berater.

2.2 Bedingungen für Zahlung und Leistung

Pflichten der Sparkasse

Sie bekommen den Kredit auf Ihr Konto.

Das passiert, wenn Sie alle Bedingungen erfüllen.

Zum Beispiel müssen Sie der Sparkasse Sicherheiten geben.

Die Sparkasse prüft diese Sicherheiten.

Sie müssen ihr auch eine Bestätigung geben.

In dieser Bestätigung steht, dass Sie alle Unterlagen bekommen haben.

 

Aber Achtung:

Ihre Kredit-Würdigkeit darf sich nicht ändern.

Sonst bekommen Sie den Kredit vielleicht nicht.


Ihre Pflichten als Kunde

Sie haben einen Kredit-Vertrag.

Dann müssen Sie sich an alle Regeln halten.

Zu den Regeln gehören zum Beispiel:

  • die Zinsen pünktlich zahlen
  • die Tilgung pünktlich zahlen
  • der Sparkasse sagen, wenn sich etwas Wichtiges in Ihrem Leben ändert.


Sie haben einen Kredit-Vertrag.

Dann müssen Sie alle Kosten bezahlen, die damit zusammenhängen.

Zum Beispiel:

  • Gebühren für die Verwertung von Sicherheiten
  • Kosten für eine Versicherung
  • Kosten, wenn Sie zu spät zahlen.

Sie müssen der Sparkasse richtige und aktuelle Infos geben.

Das ist wichtig, wenn die Sparkasse Sie nach Infos fragt.

Die Sparkasse und Sie haben noch mehr Pflichten.

Diese Pflichten stehen im Vertrag.

Zum Beispiel müssen Sie der Sparkasse vielleicht eine Sicherheit für das Darlehen geben.

2.3 Haftung und Garantien

Das Gesetz gibt keine Garantie für Kredite.

 

Die Sparkasse oder Sie müssen vielleicht haften.

Das passiert, wenn die Sparkasse oder Sie den Vertrag nicht einhalten.

 

Zum Beispiel die Pflichten aus dem Kredit-Vertrag.

2.4 Lauf-Zeit und Kündigung für Verträge

Lauf-Zeit und Kündigung bei Kredit-Verträgen


Es gibt 2 Kredite.

  • Der unbefristete Kredit.
    Dieser Kredit endet, wenn Sie ihn kündigen.
  • Der zweite Kredit ist der befristete Kredit.
    Dieser Kredit hat eine feste Laufzeit.
    Oder es gibt einen festen Termin für die Rückzahlung.

Sie haben einen Kredit-Vertrag.

Dann können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen.

Die Sparkasse als Kredit-Geber kann das auch.

 

Es gibt 2 Arten von Kündigungen:

  • die ordentliche Kündigung
  • die außerordentliche Kündigung

 

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist eine normale Kündigung.

 

Eine ordentliche Kündigung braucht eine Kündigungs-Frist.

Sie haben einen festen Zins-Satz für Ihren Kredit.

Sie können den Kredit-Vertrag nach der Zins-Bindung kündigen.

Die Kündigungs-Frist beträgt dann 3 Monate.

 

Der feste Zins-Satz ist für mehr als 10 Jahre festgelegt.

Dann können Sie den Vertrag nach 10 Jahren kündigen.

Die Kündigungs-Frist beträgt dann 6 Monate.

 

Sie haben einen variablen Zins-Satz für Ihren Kredit.

Dann können Sie den Vertrag jederzeit kündigen.

Die Kündigungs-Frist beträgt dann 3 Monate.

 

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung ohne Frist.

Sie können einen Kredit-Vertrag außerordentlich kündigen.

Oder die Sparkasse kann den Vertrag außerordentlich kündigen.

Das geht aber nur, wenn es einen wichtigen Grund gibt.

Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel, wenn jemand eine wichtige Pflicht nicht erfüllt.

 

Die Sparkasse kann den Kredit-Vertrag kündigen.

Das kann passieren, wenn:

  • Sie viel weniger Geld haben.
  • Die Sicherheit, die Sie der Sparkasse gegeben haben, viel weniger wert ist.
2.5 Wie funktioniert das im Internet?

Sie können manche Kredite online abschließen.

Dafür brauchen Sie nicht in die Sparkasse zu gehen.

Sie brauchen dafür nur Ihren Online-Banking-Bereich.

Den Online-Banking-Bereich erreichen Sie im Internet oder mit der Sparkassen-App.

Ihr Online-Banking-Bereich ist sicher.

Dafür brauchen Sie ein Passwort und eine TAN.

 

Das Online-Banking funktioniert mit den meisten Betriebs-Systemen und Internet-browsern.

 

Online-Banking benutzt Cookies.

Cookies sind Daten von einer Internet-Seite.

Die Internet-Seite speichert die Daten auf Ihrem Computer.

Die Daten zeigen, wie Sie im Internet surfen.

Die Internet-Seite bekommt diese Daten.

 

Sie können entscheiden:

Welche Cookies die Internet-Seite speichern darf.

Und welche Cookies die Internet-Seite nicht speichern darf.

2.6 Widerrufs-Recht

Widerrufs-Recht beim Verbraucher-Darlehens-Vertrag

Sie haben einen Kredit-Vertrag unterschrieben.

Sie können den Vertrag trotzdem noch widerrufen.

 

Das bedeutet: Sie können den Vertrag rückgängig machen.

Dann sind Sie nicht mehr an den Vertrag gebunden.

Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Sie müssen dafür keinen Grund angeben.

Die Frist beginnt, wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben.

 

Sie wollen den Vertrag widerrufen.

Dann schicken Sie der Sparkasse eine Nachricht.

Die Nachricht muss auf einem dauerhaften Daten-Träger sein.

Zum Beispiel:

  • ein Brief
  • ein Fax
  • eine E-Mail.


Sie haben den Vertrag widerrufen.

Dann müssen Sie das geliehene Geld sofort zurückzahlen.

 

Sie haben einen Kredit-Vertrag abgeschlossen.

Dann haben Sie vielleicht noch ein weiteres Widerrufs-Recht.

Das Widerrufs-Recht gilt für eine bestimmte Zeit.

Das Widerrufs-Recht gilt nur in bestimmten Fällen.

Zum Beispiel:

  • Sie haben den Vertrag im Internet oder am Telefon abgeschlossen
  • Sie haben den Vertrag nicht in der Bank abgeschlossen.

Sondern zum Beispiel bei Ihnen zu Hause.

 

Sie bekommen dann eine Information über Ihr Widerrufs-Recht.

Diese Information ist wichtig.

Lesen Sie diese Information gut durch.

 

Mehr Infos zum Widerrufs-Recht finden Sie im Kredit-Vertrag.

 

Widerrufs-Rechte

Sie können auch andere Dienst-Leistungen zurückgeben.

Zum Beispiel eine Rest-Kredit-versicherung.

2.7 Beschwerden

Die Sparkasse will, dass Sie zufrieden sind.

Sie sind mit der Beratung nicht zufrieden?

Oder haben Sie Vorschläge für Ihre Sparkasse?

Dann sagen Sie Ihrer Sparkasse das bitte.


Die Sparkasse hat eine Stelle für Beschwerden.

Dort kümmert sie sich um Ihre Probleme.

Die Sparkasse will Ihre Probleme gut und schnell lösen.

Sie schaut sich alle Beschwerden genau an.

So kann sie Fehler finden und beheben.

Das Ziel der Sparkasse ist es, dass Sie zufrieden sind und bleiben.

Sie haben eine Beschwerde über die Sparkasse?

Dann können Sie das der Sparkasse sagen.

Das können Sie auf verschiedene Weisen machen:


Sie können eine E-Mail schreiben.

Die E-Mail-Adresse ist: Mail Beschwerdestelle in der Sparkasse


Sie wollen die Regeln für Beschwerden wissen.

Dann gehen Sie auf diese Seite:

Beschwerdestelle in der Sparkasse

3 Barriere-Freiheit


Ihre Sparkasse möchte Ihnen barrierefreie Produkte und Dienst-Leistungen anbieten.

Die Produkte und Dienst-Leistungen sind nicht barrierefrei?

Das können Sie sagen.

Sie haben eine Beschwerde?

Dann gehen Sie auf diese Seite:

Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

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